Essen - Pakislamimajlis
Essen

Essen Verhalten im Islam

Was bei gläubigen Muslimen auf den Tisch darf, muss „halal“ sein. Der aus dem Arabischen stammende Begriff (helal) umfasst alle Dinge und Handlungen des täglichen Lebens, die aus islamischer Sicht gestattet sind unter anderem in Bezug auf das, was gegessen und getrunken werden darf. Generell tabu sind Aas, Blut, Schweinefleisch und Berauschendes wie Alkohol. Doch allein damit ist, wer sich halal ernähren möchte, längst nicht auf der sicheren Seite. Alle Rohstoffe, jeder einzelne Schritt der Herstellung bis hin zur Lagerung, müssen genau unter die Lupe genommen werden. Und das ist insbesondere bei hochverarbeiteten Lebensmitteln zumeist gar nicht so einfach.

Erlaubtes und Verbotenes
Welche Speisen nach muslimischem Glauben erlaubt oder verboten – das heißt haram sind, bestimmt der Koran: Dort heißt es Krepiertes, Blut, Schweinefleisch und das, was einem anderen als Allah geopfert wurde.“ Es gibt weitere Quellen neben dem Koran , die ebenfalls Vorschriften dazu machen was gegessen und getrunken werden darf. Als halal gelten grundsätzlich alle pflanzlichen Lebensmittel, ausgenommen solche, welche berauschend oder toxisch sind. Auch Alkohol ist verboten. Entscheidend ist dafür, dass der Alkohol nicht gezielt produziert beziehungsweise verwendet wird. Gewürze mit berauschenden Inhaltsstoffen, etwa Muskat, können aber müssen nicht immer unter das Speiseverbot verfallen. Auf dem Index stehen alle Lebensmittel und Zutaten, die Schweinefleisch oder -fett enthalten oder die aus Bestandteilen des Schweines hergestellt wurden. Das gilt in der Regel auch für hochverarbeitete Produkte wie Gelatine. In Pakistan sowie Ägypten ist sie grundsätzlich erlaubt, wird aber von den meisten Muslimen trotzdem abgelehnt.
Handelsrechtlich ist der Begriff „halal“ seit 1997 auch im Codex Alimentarius beschrieben. Das ist eine Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität –lebensmittelrechtlich zwar eigentlich nicht verbindlich, jedoch in der Praxis durchaus von vergleichbarem Stellenwert.

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